ASP-Kurs / Aufbauseminar Punkteabbau
Wer als Inhaber eines Führerscheines gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften verstößt, der muss auch mit den Konsequenzen leben. Das heißt für jeden Kraftfahrer neben Bußgeld und Fahrverbot auch Punkte auf dem „Führerscheinkonto“ beim Verkehrszentralregister in Flensburg.
Für Ordnungswidrigkeiten, dazu zählen Geschwindigkeitsverstöße oder falsches Überholen, gibt es ein bis vier Punkte, Verkehrsstraftaten, zum Beispiel Fahren unter Alkoholeinfluss und Herbeiführen schwerer Unfälle, werden mit fünf bis acht Punkten geahndet. Bei 18 Punkten ist dann für alle Kraftfahrer Schluss, hier wird die Fahrerlaubnis endgültig entzogen. Für Ordnungswidrigkeiten, dazu zählen Geschwindigkeitsverstöße oder falsches Überholen, gibt es ein bis vier Punkte, Verkehrsstraftaten, zum Beispiel Fahren unter Alkoholeinfluss und Herbeiführen schwerer Unfälle, werden mit fünf bis acht Punkten geahndet. Schnell sind ein paar Punkte für eine rote Ampel oder die falsche Geschwindigkeit gesammelt, doch es dauert lange, sehr lange, bis diese Zähler wieder getilgt sind.
Eine erste schriftliche Verwarnung erhält jeder Führerscheininhaber, wenn sich auf seinem Konto zwischen 8 und 13 Punkten angesammelt haben. Vielen Kraftfahrern ist an dieser Stelle noch nicht bewusst, dass der halbe Weg zum Fahrererlaubnisentzug bereits „geschafft“ ist. Wenn der Betroffenen also nicht schnellstens seine Fahrweise ändert, darf er demnächst am öffentlichen Straßenverkehr nur noch als Fußgänger teilnehmen. Bei der Beurteilung des eigenen Fahrstiles soll ein Aufbauseminar Punkteabbau (ASP) helfen. Für alle „Sünder“ zwischen 8 und 13 Punkten ist dieser Kurs (noch) freiwillig. Als Belohnung und Anreiz werden im Anschluss Punkte erlassen, wer maximal 8 Punkte hatte, bekommt 4 gestrichen, von 9-13 Punkten gibt es zwei Zähler abgezogen.
Einige Kraftfahrer ignorieren diese Warnung und sammeln weiter kräftig Punkte. Wer 14 erreicht hat, muss nun zum Punkteabbau, Rabatt gibt es jetzt nicht mehr. Die Fahrerlaubnisbehörde setzt eine Frist, bis zu der die Teilnahme erfolgt sein muss. Diese Seminare werden meist in Fahrschulen von speziell ausgebildeten Kursleitern durchgeführt. Eine genaue Übersicht haben jeweils die Führerscheinbehörden. Nach einem solchen Seminar soll jeder Kraftfahrer seinen Fahrstil kritisch beurteilen und die Konsequenzen seines Handelns erkennen können. An jedem Kurs müssen mindestens 6 Fahrer teilnehmen, das sind meist sechs sehr unterschiedliche Fahrerpersönlichkeiten. Der Erfahrungsaustausch steht in solch einem Aufbauseminar im Vordergrund, weniger die Wissensvermittlung der Verkehrsregeln. Diese Aufbauseminare Punkteabbau bestehen aus vier Sitzungen zu 135 Minuten und einer praktischen Fahrprobe. Die Verweigerung an der Teilnahme wird von der Straßenverkehrsbehörde mit einem Fahrerlaubnisentzug geahndet.
Auch wer schon mehr als 14 Eintragungen hat, kann noch Punkte abbauen. Nach dem freiwilligen Besuch einer verkehrspsychologischen Beratung werden 2 Zähler gestrichen. Allerdings kann man das nur alle fünf Jahre in Anspruch nehmen.
Wir bieten Ihnen die Teilnahme an ASP-Kursen an. Infos erhalten Sie vom Service-Team 0531-37003 173