PKW-Führerscheine

Diese Klassen bilden wir aus: B, BE, B197, begleitetes Fahren mit 17 Jahren und die Fahrerschulungen B96 und B196.

Für die Fahrerlaubnisklasse B ist bei Ersterwerb diese gesetzliche Ausbildung vorgeschrieben, 14 Theorie-Stunden und 12 besondere Ausbildungsfahrten. Die Theorie-Stunden unterteilen sich in 12 Einheiten Grundwissen und 2 Einheiten klassenspezifischer Unterricht, die  besonderen Ausbildungsfahrten in 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten.

Unsere B-Klassen im Überblick

Die B-Klasse berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, die ein Gesamtgewicht von bis zu 3500 kg aufweisen und außer dem Fahrersitz bis zu acht Sitzplätze bieten.

Wenn die Zug-Gesamtmasse von 3,5 t nicht überschritten wird, darf zusätzlich ein Anhänger mitgeführt werden (Ausnahme bis 750 kg zulässige Gesamtmaße).

Neben PKW gestattet die Fahrerlaubnis der Klasse B also auch das Führen von kleineren Lastkraftfahrzeugen. Ebenso sind auch die Fahrerlaubnisklassen AM und L mit inbegriffen, so dass auch zweirädrige Kleinkrafträder wie Motorroller und motorisierte Fahrräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einem Hubraum von höchstens 50 cm³ geführt werden dürfen. Auch das Fahren von kleineren Zugmaschinen, die im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zum Einsatz kommen, ist somit erlaubt.

Voraussetzungen

  • Mindestalter = 18 Jahre / Begleitetes Fahren 17 Jahre
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt. Wenn mindestens 10 Fahrstunden auf einem PKW mit Schaltgetriebe gefahren werden und eine 15-minütige Testfahrt, unter Prüfungsbedingungen, innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer absolviert wird.

Voraussetzungen

  • Mindestalter = 18 Jahre / 17 Jahre bei begleitetem Fahren
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Ist die Kombination aus der Fahrzeugklasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg. Diese Klasse wird zum Beispiel für Pferdeanhänger benötigt.

Beim Erwerb der BE-Klasse müssen 5 besondere Ausbildungsfahrten neben den individuellen Übungsfahren und einer praktische Prüfung absolviert werden.

Voraussetzungen

  • Mindestalter = 18 Jahre / 17 Jahre bei begleitetem Fahren
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten
  • Führerschein der Klasse B

Ist die Kombination aus der Fahrzeugklasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, aber es darf die Summe des zulässigen Gesamtgewichts (Auto + Anhänger) von 4250 kg nicht überschritten werden.

Voraussetzungen

  • Mindestalter = 18 Jahre / 17 Jahre bei begleitetem Fahren
  • Führerschein der Klasse B

Um die Klasse B196 zu erlangen, muss an einer gesetzlichen vorgeschriebenen Ausbildung teilgenommen werden, diese beinhaltet 4 Theorie-Stunden á 90 Minuten und 5 Ausbildungsfahrten á 90 Minuten. Kommt der Fahrlehrer nach dieser Ausbildung zu dem Ergebnis, dass der Teilnehmer noch keinen sicheren Umgang mit dem Motorrad hat, muss die Fahrschule die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verweigern und es müssen weitere Übungseinheiten absolviert werden.

Der Führerschein B196 berechtigt das Fahren von Motorrädern der Klasse A1, wie zum Beispiel Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 ccm Hubraum, max. 11kW Motorleistung und einem Leistungsgewicht von max. 0,1 kW/kg.

Voraussetzungen

  • Mindestalter von 25 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B ohne Unterbrechung
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrschulung
  • Zwischen Fahrschulung und Eintragung bei Straßenverkehrsamt darf max. 1 Jahr liegen.

Hinweis:

  • Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb Deutschlands
  • Keinen Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A1
  • Erweiterung/Aufstieg auf Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich

Die Ausbildung zum begleiteten Fahren kann mit einem Alter von 16 ½ Jahren begonnen werden. Nach bestandener Prüfung darf der Fahranfänger mit einer Prüfbescheinigung, auf der mehrere Begleitpersonen eingetragen werden können, nur in Begleitung, mit diesen eingetragenden Begleitpersonen, fahren (in Deutschland und Österreich).

Wer in Begleitung fährt ist schon in der Probezeit.

Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen, die in der Klasse B eingeschlossen sind (L und AM), können ohne Begleitung gefahren werden.

Mit 18 Jahren darf der Fahranfänger dann alleine fahren. Er bekommt nun auch den Scheckkartenführerschein.

Voraussetzungen für die Begleitperson

  • mindestens 30 Jahre
  • mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlabunis der Klasse B
  • nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister
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