Fahrerlaubnisklasse CE und DE
Wer heute einen Führerschein der Klasse CE oder DE erwerben und mit dieser Fahrerlaubnis gewerblich tätig sein möchte, benötigt durch EU-Vorschriften mehr als nur die gültige Fahrerlaubnis.
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) regelt das notwendige Verfahren.
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Unsere Berufskraftfahrerausbildungen werden durch die Agentur für Arbeit und/oder durch das Jobcenter gefördert. Aktuelle Bildungsangebote zum Beruf des Berufskraftfahrer finden Sie hier.
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