Führerschein Klasse A/A1
Die Führerscheinklasse A bezieht sich auf die Fahrerlaubnis für Krafträder mit beschränkter Motorleistung. Sie umfasst die Nutzung eines Motorrads, gegebenenfalls auch mit einem Beiwagen, das einen maximalen Hubraum von 50 cm³ besitzt oder durch eine bauartbedingte Maximalleistung von unter 45 km/h. Eine solche Fahrerlaubnis gilt als Vorstufe des Führerscheins für Krafträder (§ 6 FeV) für alle Fahrzeugführer im Alter von 18-24 Jahre.
Die Erlaubnis zur Nutzung der oben genannte Maximalleistung des Fahrzeugs erlangen die Fahrzeugführer erst nach dem Ablauf einer auf zwei Jahre festgelegten Probezeit. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die genutzten Krafträder nicht über eine Nennleistung von mehr als 25 kW oder einem Leergewicht von 0,16 KW/kg verfügen. Diese Führerscheinklasse wird als Klasse A 1 bezeichnet.
Hat der Fahrer beim Erwerb der genannten Fahrerlaubnis das 25 Lebensjahr bereits vollendet, entfällt die Beschränkung beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse A. Diese Fahrerlaubnis ist unbeschränkt gültig – in ihr sind die Klassen A 1 und M enthalten. Zur Erlangung dieses Führerscheins sind während des Ersterwerbs insgesamt 9 Fahrstunden erforderlich.
Dabei ist festgelegt, dass es sich um fünf Fahrstunden bei Überlandfahrten, vier Autobahnstunden und drei Nachtfahrten handeln muss. Beginnt der Fahranfänger mit der Klasse A 1 und der gegebenen Beschränkung, müssen für die Erlangung der Erweiterung auf die Klasse A noch drei Überlandstunden, zwei Autobahnstunden und eine Nachtfahrt folgen. Geprüft wird schriftlich und zusätzlich in einer 60-minütigen Fahrstunde. Während der Prüfung muss bewiesen werden, dass der Prüfling das Fahrzeug selbstständig handhaben kann und dasselbe beherrscht. Hierbei werden Grundfahraufgaben gestellt und die Prüfung findet außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs unter Zuhilfenahme von Markierungen und Leitkegeln statt. Trotzdem liegt das übliche Verhalten einer Kradnutzung im Straßenverkehr zugrunde.
Das schließt eine Kontrolle des nachfolgenden Verkehrs durch die Benutzung des Spiegels ebenso ein, wie die Überprüfung des toten Winkels. Ebenso muss bei Fahrtantritt der Blinker gesetzt werden. Der Fahrer muss in der Lage sein, das Krad vom Ständer zu nehmen und es auch wieder abzustellen oder das Motorrad auch ohne die Nutzung der Motorkraft zu schieben und dieses selbstständig per Anlasser zu starten. Während der Prüfung ist geeignete Schutzkleidung wie Helm, Handschuhe, festes Schuhwerk und eine enganliegende Jacke zu tragen.
Die nachfolgenden Aufgaben sind Teil der Prüfung und werden vom amtlichen Prüfer ausgewählt. Slalomfahren in Schrittgeschwindigkeit um mindestens 5 Leitkegel. Bremsen mit Verzögerung, Ausweichmanöver mit und ohne Bremsung, Stop and Go Fahren, Fahren im Kreis und geradeaus in Schrittgeschwindigkeit. Bewertet werden die Grundgeschwindigkeit, die Nutzung von Gas und Bremse inklusive Kupplungsvorgang, die Einhaltung der Fahrlinie und die Umrundung der aufgestellten Hindernisse.
Wir schulen auf: Kawasaki ER 6n und Honda CBF 125