Seit dem 01. 01. 2011 ist der „Führerschein mit 17“ Dauerrecht.
Im Versuchsstadium hat sich diese Maßnahme, mit 17 Jahren unter bestimmten Bedingungen ein Kraftfahrzeug
der Klasse B / BE in Begleitung fahren zu dürfen, bewährt. Junge Fahranfänger, die ihre „Fahrkarriere“ so begonnen haben, sind deutlich seltener in Unfälle verwickelt und begehen auch weniger Übertretungen als ihre Altersgenossen, die keine Begleitphase durchlaufen haben.
Einige Fahrzeugversicherungen honorieren dies auch mit günstigeren Prämien.
Davon können auch Sie profitieren!
Was sind die Bedingungen?
- mit 16 ½ Jahren kann man mit der Ausbildung beginnen
- nach bestandener Prüfung darf mit einer Prüfbescheinigung in Begleitung gefahren werden.
Begleitperson kann sein:
- wer min. 30 Jahre alt ist
- min. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klase B ist
- wer mit nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen ist
Es können mehrere Begleitpersonen auf der Prüfbescheinigung eingetragen werden. In der Begleitphase soll der Begleiter dem Fahranfänger, wenn notwendig, Hilfestellung geben.
Er ist kein Ausbilder! Unter diesen Bedingungen kann dann in Deutschland und in Österreich gefahren werden. Wer in Begleitung fährt ist schon in der Probezeit. Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen, die in der Klasse B eingeschlossen sind (L und AM), können ohne Begleitung gefahren werden.
Mit 18 Jahren kann der Fahranfänger alleine fahren. Er bekommt dann auch den Scheckkartenführerschein.