Führerschein - Fahrerlaubnis Klasse B + BE
Der Führerschein der Klasse B berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, die ein Gesamtgewicht von bis zu 3500 Kilogramm aufweisen und außer dem Fahrersitz bis zu acht Sitzplätze bieten.
Insofern die Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschritten wird, darf zusätzlich ein Anhänger mitgeführt werden. Bei diesem muss jedoch ein Höchstgewicht von 750 Kilogramm eingehalten werden. Neben PKW gestattet die Fahrerlaubnis der Klasse B also auch das Führen von kleineren Schwerkraftzeugen. Ebenso sind auch die Fahrerlaubnisklassen L, M, und S mit inbegriffen, so dass auch zweirädrige Kleinkrafträder wie Motorroller und motorisierte Fahrräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einem Hubraum von höchstens 50 cm³ geführt werden dürfen.
Aber auch das Fahren von kleineren Zugmaschinen, die im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zum Einsatz kommen, sowie Krafträdern, die über einen Hubraum von höchstens 125 cm³ und eine Motorleistung von 11 kW verfügen, ist mit dieser Führerscheinklasse folglich erlaubt. Wenn die Führerscheinprüfung mit einem PKW mit Automatikgetriebe abgelegt wird, ist die Fahrerlaubnis jedoch stets auf Automatik-Fahrzeuge beschränkt.
Um den Führerschein der Klasse B zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Zur Erteilung der Fahrerlaubnis sind zunächst einmal ein ordnungsgemäß eingetragener Wohnsitz im Inland sowie die Einhaltung des Mindestalters von Nöten. Dieses liegt generell bei 18 Jahren; ebenso ist mittlerweile aber auch das begleitete Fahren mit 17 Jahren möglich. Hierbei wird unter 18-Jährigen eine Fahrerlaubnis ausgehändigt, verbunden mit der Auflage, beim Fahren stets durch eine namentlich in der Prüfungsbescheinigung angegebene Person begleitet zu werden.
Neben dem Alter ist auch das Sehvermögen von entscheidender Bedeutung, denn auch die diesbezüglich gestellten Anforderungen müssen erfüllt und durch einen entsprechenden Sehtest belegt werden. Gefordert wird daneben auch ein Erste-Hilfe-Schein, der die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen bescheinigt. Zuletzt müssen zur Erteilung der Fahrerlaubnis selbstverständlich auch eine Fahrausbildung in Theorie und Praxis absolviert und die entsprechenden Prüfungen bestanden werden. Dazu ist die Ausbildung in einem vorgeschriebenen Maße an einer Fahrschule unabdingbar.

Im Zusammenhang mit diesen, zu erfüllenden Voraussetzungen sind einige Formalitäten und pflichtgemäß zu absolvierende Unterrichtsstunden einzuhalten. Dazu zählt zum einen das Vorlegen eines Passfotos, des Personalausweises sowie der Bescheinigung über das Sehvermögen und des Erste-Hilfe-Unterrichts beim zuständigen Straßenverkehrsamt. Ehe man zur Prüfung zugelassen wird, muss zum anderen aber auch eine Mindestanzahl von praktischen und theoretischen Unterrichtsstunden eingehalten werden.
Dabei handelt es sich um 14 Doppelstunden à 90 Minuten Theorie sowie mindestens 12 Stunden à 45 Minuten Praxis, aufgeteilt in fünf Stunden Überlandfahrt, vier Autobahnstunden und drei Stunden Schulung bei Dunkelheit. Ebenso ist das Bestehen der theoretischen Prüfung stets Voraussetzung für die Zulassung zur Fahrprüfung.
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B bedeutet: |
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Kraftwagen bis 3,5 t einschl. Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse oder Anhänger mit einem definierten Gewichtsverhältnis. |
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BE bedeutet: |
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Kombination aus Fahrzeugklasse B und einem Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt. |