PKW-Führerscheine
Diese Klassen bilden wir aus: B, BE, B197, begleitetes Fahren mit 17 Jahren und die Fahrerschulungen B96 und B196.
Für die Fahrerlaubnisklasse B ist bei Ersterwerb diese gesetzliche Ausbildung vorgeschrieben, 14 Theorie-Stunden und 12 besondere Ausbildungsfahrten. Die Theorie-Stunden unterteilen sich in 12 Einheiten Grundwissen und 2 Einheiten klassenspezifischer Unterricht, die besonderen Ausbildungsfahrten in 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten.