Motorrad-Führerscheine
Diese Klassen bilden wir aus: A1, A2, und A
Für alle aufgeführten Fahrerlaubnisklassen ist bei Ersterwerb ohne Vorbesitz anderer Fahrerlaubnisse eine gesetzliche Ausbildung vorgeschrieben, diese beinhaltet 16 Theorie-Stunden und 12 besondere Ausbildungsfahrten. Mit Vorbesitz der Klasse B verringert sich die Ausbildung auf 10 Theorie-Stunden und 12 besondere Ausbildungsfahrten.
Doch bevor mit den Ausbildungsfahrten begonnen werden kann, muss durch Übungsfahrten die notwendige Sicherheit zum Führen eines Motorrads erlangt werden.