LKW-Führerschein

Wer heute einen Führerschein der Klasse C/CE oder D/DE erwerben und mit dieser Fahrerlaubnis gewerblich tätig sein möchte, benötigt durch EU-Vorschriften mehr als nur einen gültigen Führerschein. Man benötigt zusätzlich eine sogenannte Grundqualifikation, diese ist für jede gewerbliche Güter- oder Personenbeförderung über 3,5 t bzw. mehr als 8 Personen erforderlich. Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) regelt das notwendige Verfahren.

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Unsere C-Klassen im Überblick

Die C-Klasse berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, außer AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg , die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Der LKW-Führerschein ist auf 5 Jahre befristet, wenn er nach dem 01.01.1999 erworben wurde.

Bei Ersterwerb und bei Verlängerung der Klassen C und CE muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Der Arzt wird dabei vom Antragsteller frei gewählt. Auch muss ein ausreichendes Sehvermögen durch eine augenärztliche Begutachtung nachgewiesen werden. Das gilt auch für jede Verlängerung.

Wer den Lkw-Führerschein gewerblich nutzen möchte, muss zusätzlich eine Grundqualifikation nachweisen. Dies gilt auch bei Aushilfsfahrten.

Voraussetzungen

  • Mindestalter von 21 Jahre
  • Führerschein der Klasse B
  • Ärztliches Gutachten und Sehtest, um Beeinträchtigungen auszuschließen
  • Bei gewerblichem Gebrauch muss die Grundqualifikation erworben werden

Ist die Kombination aus der Fahrzeugklasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm.

Voraussetzungen

  • Mindestalter von 21 Jahre
  • Führerschein der Klasse B
  • Ärztliches Gutachten und Sehtest, um Beeinträchtigungen auszuschließen
  • Bei gewerblichem Gebrauch muss die Grundqualifikation erworben werden
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