Bus-Führerschein

Wer heute einen Führerschein der Klasse C/CE oder D/DE erwerben und mit dieser Fahrerlaubnis gewerblich tätig sein möchte, benötigt durch EU-Vorschriften mehr als nur einen gültigen Führerschein. Man benötigt zusätzlich eine sogenannte Grundqualifikation, diese ist für jede gewerbliche Güter- oder Personenbeförderung über 3,5t bzw. mehr als 8 Personen erforderlich. Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) regelt das notwendige Verfahren.

Nähere Information zur Berufskraftfahrer-Ausbildung erhältst Du auf unserer Schwesterseite.

Unsere D-Klassen im Überblick

Die D-Klasse berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, die zur Beförderung von mehr als acht Personen, außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

  • Der Bus-Führerschein ist auf 5 Jahre befristet.
  • Bei Ersterwerb der Klassen D und DE muss ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden.
  • Bis zum 50. Lebensjahr genügt für die Verlängerung dieser Fahrerlaubnisklassen eine ärztliche Bescheinigung. Der Arzt wird dabei vom Antragsteller frei gewählt.
  • Nach dem 50. Lebensjahr werden die Bus-Klassen dagegen nur bei Vorlage eines umfassenden Gutachtens verlängert. Auch muss bei der D- und DE-Klasse beim Ersterwerb ein ausreichendes Sehvermögen durch eine augenärztliche Begutachtung nachgewiesen werden. Das gilt auch für jede Verlängerung.

 

Voraussetzungen

  • Mindestalter von 24 Jahre
  • Führerschein der Klasse B
  • Ärztliches Gutachten und Sehtest, um Beeinträchtigungen auszuschließen
  • Bei gewerblichem Gebrauch muss die Grundqualifikation erworben werden

Ist die Kombination aus der Fahrzeugklasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Voraussetzungen

  • Mindestalter von 24 Jahre
  • Führerschein der Klasse B
  • Ärztliches Gutachten und Sehtest, um Beeinträchtigungen auszuschließen
  • Bei gewerblichem Gebrauch muss die Grundqualifikation erworben werden
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