ASF-Seminare

Jeder Fahranfänger, egal welchen Alters, erhält seinen ersten Führerschein für zwei Jahre auf Probe. In dieser Zeit gelten strenge Regeln für den Fahranfänger, wie zum Beispiel die 0,0 Promillegrenze. Wer allerdings gegen die Straßenverkehrsordnung oder gegen andere Vorschriften verstößt, kann zu einem Aufbauseminar verpflichtet werden. Das Aufbauseminar wird vom Straßenverkehrsamt verhängt und von Fahrschulen mit speziell ausgebildeten Fahrlehrern durchgeführt. Achtung: Alkohl- und Drogenfahrten unterliegen besonderen Aufbauseminaren, die von anerkannten Verkehrspsychologen durchgeführt werden.

Die Verstöße werden in zwei Kategorien A und B unterteilt.

Verstoß-Kategorien

Weitere Verstöße kannst Du dem zentralen Bußgeldkatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten entnehmen.

Verstöße dieser Kategorie sind schwerwiegende Zuwiderhandlungen, die sofort ein Aufbauseminar nach sich ziehen und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängern.

Zu diesen Verstößen zählen zum Bespiel:

  • Überschreitung des Tempolimits um mehr als 20km/h
  • Rotlichtverstoß
  • Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss (besonderes Aufbauseminar)
  • Teilnahme an illegalen Autorennen
  • Fahren ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17
  • Fahrerflucht
  • Nötigung
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unterlassene Hilfeleistung

Verstöße dieser Kategorie sind weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen und können ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot nach sich ziehen. Ein einmaliger Verstoß der Kategorie hat noch keine Auswirkung auf die Probezeit, wie zum Bespiel:

  • Mangelnde Ladungssicherung
  • Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate
  • Fehlerhafte Absicherung eines liegengebliebenen Autos
  • Mitnahme von Kindern ohne einen vorgeschriebenen Kindersitz
  • Behinderung von Radfahrern beim Abbiegen
  • Abgefahrene Reifen

 

Bei zwei Verstößen dieser Kategorie kommt es zu einer Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger.

Aufbauseminar

In diesem Seminar geht es weniger um eine Nachschulung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Vielmehr findet eine Ursachenforschung statt. Der Fahranfänger soll im Erfahrungsaustausch mit anderen „Sündern“ erkennen, was er falsch gemacht hat, warum es zu diesem Fehlverhalten kam und welche Konsequenzen daraus entstehen können. Gemeinsam werden in dieser Schulung Strategien entwickelt, die helfen sollen, künftiges Fehlverhalten zu vermeiden.

In einem Aufbauseminar kommen mindestens sechs Teilnehmer zusammen. Der Kurs besteht aus vier Sitzungen zu je 135 Minuten Dauer und einer Fahrprobe. Diese Seminare dürfen nur speziell ausgebildete Kursleiter durchführen. In unserer Fahrschule besitzen mehrere Fahrlehrer diese besondere Seminarberechtigung. Übrigens, wer dieses Aufbauseminar verweigert, der verliert seine Fahrerlaubnis ganz!

Wir bieten Ihnen die Teilnahme an diesem ASF-Kurs an. Nähere Infos erhalten Sie von unserem Service-Team unter Tel.: 0531-37003 173.

    SEELA Verkehrsfachschule GmbH & Co. KG


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