ASF-Seminare
Jeder Fahranfänger, egal welchen Alters, erhält seinen ersten Führerschein für zwei Jahre auf Probe. In dieser Zeit gelten strenge Regeln für den Fahranfänger, wie zum Beispiel die 0,0 Promillegrenze. Wer allerdings gegen die Straßenverkehrsordnung oder gegen andere Vorschriften verstößt, kann zu einem Aufbauseminar verpflichtet werden. Das Aufbauseminar wird vom Straßenverkehrsamt verhängt und von Fahrschulen mit speziell ausgebildeten Fahrlehrern durchgeführt. Achtung: Alkohl- und Drogenfahrten unterliegen besonderen Aufbauseminaren, die von anerkannten Verkehrspsychologen durchgeführt werden.
Die Verstöße werden in zwei Kategorien A und B unterteilt.